11. Anlage
 
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11.4.3 Abbruchanweisung


In seltenen Fällen kann es notwendig sein, einen parallelen Prozeß abzubrechen, um z. B. den Verbrauch unnötiger Prozessorzeit zu verhindern. Dies kann durch Verwenden der Abbruchanweisung (abort_statement <BNF>) erreicht werden.

Bei einer Ada-Übersetzerimplementierung, die die Anforderungen der Anlage "Echtzeitsysteme" erfüllt, wird die Ausführung des mit der Abbruchanweisung gestoppten parallelen Prozesses beendet, sobald keine aufschiebende geschützte Aktion ausgeführt werden muß. Erfüllt die Anlage nicht die Anforderungen, so wird der mit Hilfe der Abbruchanweisung gestoppte parallele Prozeß anormal beendet.


 
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